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Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht

Samstag, 8. Juni 2002

von Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht, Breslau und Gleiwitz/OS.

    1. Die Bundes­re­publik Deutschland ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und daher auch nicht identisch mit dem Deutschland von heute. Das Deutsche Reich besteht vielmehr bis auf den heutigen Tag fort. Und zwar aus folgenden Rechtsgründen:
    2. Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich unter­ge­gangen wäre. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Das hat auch noch zur Folge, daß auch das Gesetz des Alli­ierten Kontroll­rates Nr. 46 aus dem Jahre 1947, das das Land Preußen auflösen sollte und wollte, von Rechts wegen nicht besteht. Denn es wider­spricht dem allge­meinen Völker­recht eindeutig, da eine Besat­zungs­macht nach Kriegs­völ­ker­recht nicht berechtigt ist, das Gebiet des besetzten Landes will­kürlich zu verändern. Nach Art. 25 des Grund­ge­setzes geht das Völker­recht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verstößt, in Deutschland rechts­widrig ist. Das ergibt sich völker­rechtlich aus dem im Völker­recht für den Krieg allein geltenden Gesetz des Inter­na­tio­nalen Kriegs­rechts, der sog. Haager Land­kriegs­ordnung (HLKO) vom 18.10.1907. Sie gilt noch heute für jede Besat­zungs­macht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 a.a.O.). Mithin ist davon auszu­gehen, daß das Deutsche Reich und auch Preußen noch voll­ständig weiter­be­stehen und nicht etwa gar völker­rechtlich zulässig von den Okkupations­mächten Polen, Rußland (Nord-Ostpreußen), Litauen (Memel­kreise) annek­tiert worden sind.
    3. Nach allge­meinen Völker­recht könnte das Deutsche Reich und auch Preußen am 8.5.1945 erloschen sein, sofern eine sog. debel­latio vorliegen würde. Das ist nach allge­meinem Völker­recht dann der Fall, wenn eine poli­tische Macht durch eine andere mili­tä­rische Macht den Staat „Deutsches Reich” und auch „Preußen” voll­kommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall, wie sich völker­rechtlich eindeutig aus der „Erklärung in Anbe­tracht der Niederlage Deutsch­lands und der Übernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Verei­nigten König­reiches von Groß­bri­tannien, der Verei­nigten Staaten von Amerika und der Union der Sozia­lis­ti­schen Sowjet­re­pu­bliken (UdSSR) und die Provi­so­rische Regierung der Fran­zö­si­schen Republik vom 5.6.1945 (sog. Berliner Erklärung)” ergibt. Dort erklärten die Sieger das Fort­be­stehen Deutsch­lands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als poli­tische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das bedeutet, daß debel­latio Deutsch­lands nicht vorliegt und daß schon aus diesem Rechts­rahmen und Rechts­grund das Deutsche Reich und Preußen staats– und völker­rechtlich in vollem Umfang fort­be­stehen. (weiter­lesen…)